Tierliebe ohne Sorgen
Tierhalterhaftpflicht-
versicherung
- Unverbindlich
- Kostenlos
- Ohne Risiko
Eine Tierhalterhaftpflicht-
versicherung ist sinnvoll,
...weil sie Dich vor hohen Schadensersatzforderungen schützt.
Wenn Dein Vierbeiner
einen Schaden verursacht, kann das schnell teuer werden.
Egal, ob es jemanden
verletzt oder Eigentum beschädigt – die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt die
Kosten.
So bist Du vor hohen finanziellen Forderungen sicher und kannst unbesorgt mit
Deinem Haustier unterwegs sein.
...weil sie auch Fremdbetreuung abdeckt.
Viele Tierhalterhaftpflichtversicherungen
bieten Schutz, wenn jemand anderes auf Dein Haustier aufpasst.
Egal, ob es sich um
Freunde, Familie oder professionelle Tierbetreuer handelt – die Versicherung greift auch
in solchen Fällen und sorgt dafür, dass Du beruhigt Hilfe in Anspruch nehmen kannst,
ohne Dir Sorgen um mögliche Schäden zu machen.
...weil sie auch kleinere Missgeschicke abdeckt.
Es muss nicht immer ein großer
Unfall sein – auch kleinere Vorfälle können teuer werden.
Wenn Dein Hund zum Beispiel
im Park ein Handy beschädigt oder Dein Pferd einen Zaun niedertritt, übernimmt die
Versicherung auch diese Kosten.
So musst Du Dir keine Sorgen um unerwartete
Ausgaben machen.
Darauf achten wir für Dich –
Die Wahl der richtigen Summe
Wenn Dein Tier Schäden verursacht oder jemanden verletzt, können die Kosten für Schadensersatzansprüche schnell in die Höhe schnellen. Eine zu geringe Versicherungssumme könnte bedeuten, dass Du für die zusätzlichen Kosten selbst aufkommen musst.
Einschluss von Mietsachschäden
Mietsachschäden beziehen sich auf Schäden an gemieteten oder geliehenen Räumlichkeiten oder Gegenständen, die durch Deinen Vierbeiner verursacht werden. Wenn Dein Hund beispielsweise in einer Mietwohnung Schäden an Wänden, Böden oder Möbeln verursacht, kannst Du dafür haftbar gemacht werden.
Mitversicherung ungewollter Deckschäden
Schwängert Dein Pferd oder Hund ungewollt ein anderes Tier, kann dessen Züchter ein wirtschaftlicher Schaden entstehen. Wir achten auf den Einschluss dieser Klausel, sollte Dein Vierbeiner nicht kastriert sein.
Mitversicherung von Flurschäden
Gemeint sind Schäden, die Dein Tier in fremden Gärten, Vorgärten, auf Feldern oder im Wald verursacht. Wir achten darauf, dass die Kosten im Schadenfall vom Versicherer getragen werden.
Hüten durch dritte Personen
Während Du Deinen Vierbeiner in die Obhut einer anderen Person gibst, besteht das Risiko, dass während dieser Zeit Schäden oder Verletzungen auftreten. Wir achten darauf, dass auch Fremdhüter bzw. das Hüten durch Dritte mit abgesichert ist. Nur dann gilt der Versicherungsschutz auch für Freunde, Nachbarn oder andere Fremdhüter.
Häufig gestellte
Fragen.
Deine Fragen, unsere Antworten. Wir haben Dir die wichtigsten Informationen rund um die Tierhalterhaftpflichtversicherung zusammengefasst.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Dich als Tierhalter vor den finanziellen Folgen von Schäden oder Verletzungen, die Dein Vierbeiner verursachen kann.
Sie ist wichtig, um Dich vor potenziell hohen Kosten von Schadensersatzansprüchen zu schützen.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt in der Regel Sach-, Vermögens- und Personenschäden ab, etwa Schäden an fremdem Eigentum oder Verletzungen von Personen durch Bisse.
Die Kosten einer Tierhalterhaftpflichtversicherung hängen von mehreren Faktoren ab: Die Rasse, Größe, die gewählte Versicherungssumme und die Vertragslaufzeit haben Einfluss auf den von Dir zu zahlenden Risikobeitrag.
Es gibt keine deutschlandweite Regelung, ob man seinen Viebeiner versichern muss oder nicht. Die Entscheidung liegt vielmehr in den Händen der einzelnen Bundesländer, die jeweils ihre eigenen Gesetze dazu haben. In einigen Ländern ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung obligatorisch, während es in anderen Ländern rein freiwillig ist.
Für die als Listenhunde bezeichneten Hunde, die umgangssprachlich auch als Kampfhunde bekannt sind, besteht deutschlandweit mit einigen Ausnahmen die Pflicht zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Wahrnehmung eines höheren Risikofaktors bei diesen Hunden.
Meist gilt der Versicherungsschutz europaweit, ohne zeitliche Begrenzung. Bei Reisen ins außereuropäische Ausland ist der Versicherungsschutz hingegen meist auf 3–6 Monate begrenzt.