Verpasse Deinem Lächeln ein Upgrade

Zahnzusatz-
versicherung

Eine Zahnzusatz-
versicherung ist sinnvoll,

...weil Du mehr als eine 08/15 Behandlung verdienst.

Der Besuch beim Zahnarzt ist oft teuer und die Krankenkasse deckt nur einen kleinen Teil der Kosten ab – besonders, wenn Du eine hochwertigere Behandlung wünscht.

...weil Vorsorge besser als Nachsorge ist.

Vorsorgeleistungen, wie etwa die professionelle Zahnreinigung oder regelmäßiges Bleaching, helfen Dir Dein strahlendes Lächeln langfristig zu erhalten.

...weil sie Dich vor ungeplanten Kosten schützt.

Die Versicherung übernimmt einen Teil der Kosten, sodass Du Dich auf Deine Genesung konzentrieren kannst, ohne Dich um hohe Rechnungen sorgen zu müssen.

Unsere Top-Picks.

Unsere Favoriten für Deine Absicherung. Hier findest Du genau das, was Du brauchst, um Dein Lächeln abzusichern.

Münchener Verein

ZahnGesund 100

Barmenia

Leistungs-Empfehlung

MehrZahn + MehrVorsorge 100

Allianz

MeinZahnschutz 100

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nur einen Klick entfernt.

Häufig gestellte
Fragen.

Deine Fragen, unsere Antworten. Wir haben Dir die wichtigsten Informationen rund um die Zahnzusatzversicherung zusammengefasst.

Da die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen in den Bereichen Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie in vielen Fällen nicht ausreichend sind, sollte man sich durch eine Zahnzusatzversicherung zum Schutz vor hohen Zuzahlungen und zur Reduzierung des Eigenanteils rechtzeitig absichern.

Mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung schließt Du die Lücke zwischen dem Festzuschuss der Krankenkasse und den tatsächlichen Kosten für mögliche, künftige zahnmedizinische Behandlungen.

Die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung hängen maßgeblich vom Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand und dem Leistungsumfang ab. Grundsätzlich sind die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung – in Relation zu den möglichen Kosten für teure Zahnersatzmaßnahmen – vergleichsweise gering. 

Besonders wichtig ist die Erstattungshöhe für Prophylaxe, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Füllungen.

Die meisten Versicherer fragen ab, ob bereits eine zahnmedizinische Behandlung angeraten ist bzw. ob diese bereits läuft.

Bitte beachte, dass kein Versicherungsschutz für bereits angeratene oder laufende Zahnbehandlungen / Zahnersatzmaßnahmen besteht. 

Die allgemeinen Wartezeiten betragen in der Regel drei Monate vom Versicherungsbeginn an gerechnet. Diese gelten üblicherweise für den Leistungsbestandteil Zahnbehandlung. Darüber hinaus gibt es die besonderen Wartezeiten, welche acht Monate nach Versicherungsbeginn enden und für Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten.

Die meisten Tarife verzichten allerdings zwischenzeitlich auf Wartezeiten und der Versicherungsschutz startet zum gewählten Versicherungsbeginn.

Allerdings ist die Kostenerstattung ist in den ersten Jahren ab Versicherungsbeginn auf einen maximalen Betrag begrenzt (gestaffelt). Diese Begrenzung entfällt bei unfallbedingter Behandlung und für Zahnprophylaxe.

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